Rechtliches

Risikoaufklärung

Inhalt:

 

Kundeninformation

Informationen über die Finanzdienstleistungen der Inversion Asset Management AG

Die Inversion Asset Management AG ist seit 2001 ein erfolgreicher Vermögensverwalter auf dem Finanzplatz Zürich.

Die Inversion Asset Management AG wird von der Aufsichtsorganisation AOOS – Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter und Trustees - beaufsichtigt.

Darüber hinaus ist die Inversion Asset Management AG ein Mitglied der in der Schweiz staatlich anerkannten Ombudsstelle OFS (OFS Ombud Finance Switzerland, 16 Boulevard des Tranchées, 1206 Genf).

 

Der Vermögensverwaltungsauftrag

Im Rahmen des Auftrags zur Vermögensverwaltung verwaltet der Vermögensverwalter das Vermögen, welches der Kunde auf dessen Namen, Rechnung und Gefahr bei einer Depotbank hinterlegt hat. Der Vermögensverwalter führt Transaktionen nach eigenem, freien Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden aus. Hierbei stellt der Vermögensverwalter sicher, dass die durch ihn ausgeführten Transaktionen den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.

 

Bei der Umsetzung des Vertrages wählt der Vermögensverwalter die Investitionen mit der notwendigen Sorgfalt aus. Der Vermögensverwalter gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

 

Risiken in der Vermögensverwaltung

Bei der Vermögensverwaltung können folgende Risiken entstehen, die der Kunde trägt:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.

 

  • Substanzerhaltungsrisiko: Das Portfolio kann durch die gewählten Investitionen an Wert verlieren. Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.

 

  • Informationsrisiko: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.

 

  • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden der Inversion Asset Management AG gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.

 

Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche der Vermögensverwalter zu tragen hat. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen zu treffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.

 

Vermögensallokation

Im Rahmen der Anlagestrategie sorgt der Vermögensverwalter für eine angemessene Risikodiversifikation. Dabei berücksichtigt der Vermögensverwalter folgende Anlageklassen:

  • Liquidität
  • festverzinsliche Anlagen / Obligationen
  • Aktien
  • Alternative Anlagen (Edelmetalle / Rohstoffe / Kryptoprodukte)

 

Die einzelnen Anlagekategorien werden mit direkten und indirekten Anlagen abgedeckt.

 

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), gültig ab 1. Januar 2020, regelt den Schutz für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken und definiert dabei die Anforderungen für die sorgfältige Erbringung von Finanzdienstleistungen.

 

Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» von der Schweizerischen Bankiervereinigung «Swiss Banking» soll Sie darin unterstützen, fundierte Anlageentscheide zu fällen und Ihnen einen Vergleich der verschiedenen Finanzinstrumente ermöglichen.

SBVg_Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_2019_DE.pdf (swissbanking.ch)

SBA_Risks_Involved_in_Trading_Financial_Instruments_2019_EN.pdf (swissbanking.ch)

ASB_Risques_inhérents_au_commerce_instruments_financiers_2019_FR.pdf (swissbanking.ch)

ASB_Rischi_nel_commercio_di_strumenti_finanziari_2019_IT.pdf (swissbanking.ch)